Formen der Sprachförderung
Beim Sprachenlernen unterscheidet man den sukzessiven vom simultanen Spracherwerb. Sukzessiver Spracherwerb bedeutet, dass eine Zweit- oder Fremdsprache erst gelernt wird, nachdem der Erwerb der Muttersprache abgeschlossen ist, was im Hinblick auf die grammatischen Strukturen mit etwa fünf Jahren der Fall ist. Der Erwerb des muttersprachlichen Wortschatzes hingegen dauert das ganze Leben an. Beispiele für sukzessiven Spracherwerb sind der fremdsprachliche Schulunterricht und der Besuch eines zweisprachigen Kindergartens. Die Besonderheit des sukzessiven Spracherwerbs liegt darin, dass das Kind nicht von Null anfängt, sondern bereits auf ein vollständiges Sprachsystem zurückgreifen kann, das ihm hilft, die neue Sprache zu verarbeiten.
Die Bezeichnung simultaner Spracherwerb bezeichnet den gleichzeitigen Erwerb zweier Sprachen von Geburt an, die dann beide den Status einer Muttersprache (auch „Erstsprache“ genannt) innehaben. Dies ist beispielsweise der Fall bei bilingualen Erziehungsmodellen oder in Migrationskontexten, in denen eine Sprache in der Familie und eine andere im sozialen Umfeld gesprochen wird. Beide sprachlichen Systeme entwickeln sich, wie von Forschern angenommen, in dem gleichen neuronalen Netzwerk, wodurch beide Sprachen automatisch und bis zur Perfektion gelernt werden können. Menschen, die eine zweite Sprache erst in der Schule oder später lernen, haben es schwerer, die benötigten Vernetzungen im Gehirn aufzubauen. Nur etwa 5-10% der Menschen, die nicht bilingual aufgewachsen sind, gelingt es, eine Fremdsprache perfekt zu lernen. Dies hat jedoch nichts mit der individuellen Intelligenz zu zu tun, sondern ist abhängig von neurobiologischen Veranlagungen.
Die Form der fremdsprachlichen Förderung, die sich im konkreten Einzelfall anbietet, wird in erster Linie von den Ausgangsvoraussetzungen bestimmt. Eine bilinguale Erziehung macht in der Regel nur dann Sinn, wenn beide Eltern unterschiedliche Muttersprachen sprechen, oder sie läuft ganz automatisch ab, wenn die Eltern in einem Land leben, in dem ihre Muttersprache nicht gesprochen wird. Wenn Eltern in dem Land leben, in dem vorwiegend ihre Muttersprache verwendet wird, kann der Besuch zweisprachiger Institutionen in Frage kommen. Innerhalb Deutschlands sind zweisprachige Kitas, Kindergärten oder Grundschulen noch nicht so selbstverständlich, wie dies in anderen Ländern schon der Fall ist. Allerdings reagieren die Kultusministerien zunehmend auf die Forderung nach frühem Fremdsprachenlernen, was dazu führt, dass Englisch oder Französisch an immer mehr Grundschulen bereits ab Klasse 1, spätestens jedoch ab Klasse 3 oder 4, vermittelt wird. Wer sein Kind zusätzlich fördern möchte, kann auch in Erwägung ziehen, eine fremdsprachiges Kindermädchen einzustellen oder ein Au Pair für eine bestimmten Zeitspanne zu beherbergen. Familiensprachreisen können in diesem Zusammenhang ebenfalls eine gelungene Ergänzung darstellen und dem Kind einerseits vermitteln, dass die gesamte Familie Wert auf das Lernen von Fremdsprachen lernt, andererseits das Interesse des Kindes an dem fremden Land, seiner Kultur und seiner Sprache steigern.


