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Fremdsprachenunterricht an nicht-bilingualen Grundschulen

An vielen Schulen gibt es inzwischen bilingualen Unterricht. Den Erfolg dieses Unterrichtskonzepts für die fremdsprachliche Entwicklung bestätigte im Jahre 2006 die DESI-Studie. Ihren Ergebnissen zufolge waren Neuntklässler, die an einer bilingualen Schule lernten, ihren Klassenkameraden bezogen auf das Englischniveau zwei Jahre voraus.

In der Grundschule wurde der Fremdsprachenunterricht im Schuljahr 2006/07 flächendeckend ab der dritten Klasse eingeführt. Seitdem haben Schüler die Möglichkeit, an zwei Stunden pro Woche Englisch oder Französisch zu lernen. Die Vorverlegung des Beginns des Fremdsprachenunterrichts in die erste Klasse geht bundesweit noch recht schleppend voran. Eine vom Verein „Kinder lernen europäische Sprachen e.V.“ veröffentlichte Synopse für das Schuljahr 2009/10 zeigt, dass der Fremdsprachenunterricht flächendeckend nur in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, und Rheinland-Pfalz ab Klasse 1 beginnt. Das Bundesland Rheinland-Pfalz verfügt sogar über 13 bilinguale Grundschulen. In Berlin, Niedersachsen, Sachsen, und Sachsen-Anhalt findet regional an Schulen in der ersten Klasse Fremdsprachenunterricht statt. In Hamburg, Hessen, Saarland und Thüringen wurde die Vorverlegung in die erste Klasse offiziell noch nicht durchgeführt, allerdings laufen in diesen Bundesländern schon Versuche an den Schulen.

Schüler können in den meisten Bundesländern entweder zwischen Englisch und Französisch wählen oder lernen Englisch als erste Fremdsprache. Nur im Saarland kann ausschließlich Französisch als erste Fremdsprache ab der ersten Klasse gelernt werden, was sich durch die örtlichen Nähe zu Frankreich erklären lässt. Die Wahl zwischen Englisch und Französisch haben Erstklässler in Rheinland-Pfalz und Berlin. In Baden-Württemberg gibt es eine geographische Zweiteilung: Die an der Rheinschiene, einem 40 Kilometer breiten Streifen entlang des Rheins, liegenden Grundschulen bieten auf Beschluss des Kultusministeriums nur Französisch an, während die übrigen Grundschulen außerhalb dieses Gebietes nur Englisch ab der ersten Klasse anbieten. In den Bundesländern Hamburg, Hessen, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen hingegen können ABC-Schützen nur Englisch ab der ersten Klasse lernen.

Eine Sonderstellung nehmen Sachsen und Brandenburg ein. In Sachsen kann neben Englisch, je nach geographischer Lage der Schule, zwischen Französisch, Tschechisch und Polnisch gewählt werden, in Brandenburg kommen vielerorts zu Englisch und Französisch die Sprachen Polnisch, Russisch und Sorbisch hinzu.

In den ersten zwei Schuljahren erhalten die Schüler noch keine Zeugnisnoten auf ihre fremdsprachlichen Lernfortschritte. Für die Klassen 3 und 4 hingegen ist bundesweit noch nicht einheitlich geklärt, ob die Leistung der Schüler anhand von Ziffernnoten oder Wortgutachten der sprachlichen Fertigkeiten bewertet werden soll. Konsens scheint darüber zu herrschen, dass die Bewertung der fremdsprachlichen Kompetenzen nicht versetzungsrelevant ist.